Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juli darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung rückwirkend ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen. In einer zweiten Stufe soll sich die Einspeisevergütung aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um 3 Prozent verkürzen.
Es bleibt also unterm Strich bei der beschlossenen Senkung von 16 Prozent für Dachanlagen, die jedoch in vollem Umfang erst ab 1. Oktober kommt. Der Bundesrat hatte vor einigen Wochen die zusätzliche Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom zunächst gestoppt. Nun konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden.
Die Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn kritisierte die Einigung. "Das ist ein Abwürgen und gefährdet viele Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche", sagte Höhn. Das Zwei-Stufen-Modell werde zu einem Sommerschlussverkauf führen, um sich vor den noch härteren Einschnitten ab Oktober eine Solaranlage zu sichern.
Pressebereich - Meldungen
12. Juli2010
Klarheit im Solar-Streit um zusätzliche Reduzierung der Einspeisevergütung
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